Hausordnung
Jeder Teilnehmer unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten.
Das Rauchen in den Trainings-, Umkleide-, Wasch- und Toilettenräumen ist nicht gestattet.
Wer grob gegen die Regeln des Anstandes verstößt, erhält ohne Nachsicht Hausverbot, wobei jedoch der Jahresbeitrag und evtl. die Aufnahmegebühr einbehalten wird.
Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen.
Für das Training sind stets separate Turnschuhe, Turnbekleidung und ein Handtuch mitzubringen — ohne diese Ausrüstung, ist ein Training nicht gestattet.
Sachbeschädigungen in den Studioräumen werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat.
In der Festlegung der Trainingszeiten und der erforderlichen Änderungen von Öffnungstagen und Öffnungszeiten ist der Verein frei. Zeitwünsche der Trainingsteilnehmer werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Zu den Trainingseinheiten hat das Vereinsmitglied den gültigen Mitgliedsausweis immer mitzuführen. Trainer/innen und Mitglieder der Vorstandschaft sind berechtigt Ausweiskontrollen vorzunehmen und Hausverbot auszusprechen.
Rechtliches zur Mitgliedschaft
Krankheit, Wohnungswechsel u.ä. entbinden den Besteller nicht aus den Verpflichtungen dieses Vertrages.
Wird es dem Verein, aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Eine Verlegung der Trainingsräume innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.
Der Vertrag bleibt auch gegenüber einem Rechtsnachfolger des Studiobesitzers bindend.
Bei Missbrauch mit dem gültigen Mitgliedsausweis droht ein sofortiger Vereinsausschluss.
Das Kartenpfand wird bei Vereinsaustritt zurückerstattet, vorausgesetzt die Karte ist nicht beschädigt.
Sollte sich im Laufe der Zeit Ihre Bankverbindung oder Ihre Adresse ändern geben Sie bitte umgehend auch dem Kassier der Betriebssportgemeinschaft schriftlich Nachricht.